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Anmeldung

STANDGEBÜHREN

Die Preise liegen zwischen 350 und 1.800 Euro (350 € und 1.800 €), je nach Standgröße, Strombedarf und Tätigkeitsbereich.

WARUM TEILNEHMEN?

  • Präsentieren und verkaufen Sie Ihre Produkte an Tausende Besucher (Besucher:innen), die köstliche Schokolade, Kaffee, Tee, Bonbons, Gebäck, Crêpes, Waffeln etc. entdecken wollen.
  • Neben dem Direktverkauf können Aussteller beim B2B-Tag (Vienna Chocolate Convention) mit Journalisten, Distributoren und Fachleuten in Kontakt treten.
  • Unsere intensive Marketingkampagne sorgt für Aufmerksamkeit vor und während des Festivals.

ANMELDEFORMULAR

Geben Sie die genauen Daten gemäß dem Handelsregister ein
(nur ausfüllen, wenn nicht identisch mit der verantwortlichen Person)
Facebook, Instagram, Twitter, Youtube, WhatsApp, TikTok, ...
Bitte geben Sie im Detail an, welche Produkte Sie beim Festival anbieten möchten. Sie dürfen nur die angegebenen und genehmigten Produkte verkaufen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

ACHTUNG FÜR GRAZ!

Im Jahr 2026 wird das Schokoladenfestival in Graz sowohl im Erdgeschoss wie im Jahr 2025 (ein Drittel der Veranstaltung) als auch im ersten Stock der Halle A (zwei Drittel der Veranstaltung) stattfinden. Daher werden wir die herzhaften Food-Trucks und Stände ins Erdgeschoss stellen und die Schokolade in den ersten Stock. Die Aussteller im ersten Stock sollten darauf achten, dass bei Lieferung und Installation die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² nicht überschritten wird.

Soll ein Foodtruck oder Fahrzeug ins Obergeschoss gebracht werden, fordern Sie bitte vorab ein technisches Datenblatt mit Achslastangaben im leeren und beladenen Zustand an. Sollte das Fahrzeug zu schwer sein, empfehlen wir alternative Lösungen wie Zelt oder andere Strukturen.

Aufzugmaße:
Tiefe: 5,50 m, Breite: 2,40 m, Höhe: 2,45 m Maximale Tragfähigkeit vom Erdgeschoss ins Obergeschoss: 2,5 t – darf nicht überschritten werden.

NEUHEIT IN WIEN: Vienna Chocolate Convention 2026

Das Festival in Wien wird durch einen neuen B2B-Nachmittag ergänzt. Das SchokoladeFest lädt dazu Journalisten, Einkäufer, Distributoren und Vertreter der Gastronomie ein. (Journalist:innen, Einkäufer:innen, Distributoren und Vertreter:innen) Alle Stände müssen daher spätestens am Donnerstag, 22.01.2026 um 13:00 Uhr vollständig aufgebaut sein.Die Vienna Chocolate Convention findet von 15:00 bis 20:00 Uhr statt.Für Aussteller entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Bitte geben Sie eine Liste Ihrer elektrischen Geräte, Spannung und Leistung an. Alle Geräte müssen den geltenden Vorschriften entsprechen.

MÖGLICHE RABATTE

10 % zusätzlicher Rabatt bei Teilnahme an beiden Veranstaltungen (nur auf Fläche, nicht auf Marketing)


Anmeldung bis 30.09.2025
Anmeldung bis 31.12.2025
Regulär (keine Ermäßigung)
Anmeldung bis 30.09.2025
Anmeldung bis 31.12.2025
Regulär (keine Ermäßigung)
Für größere Flächen fordern Sie bitte ein individuelles Angebot an.

Preis inkl. Basispromotion auf Social Media und Anmeldegebühren. In Graz sind Parkkosten ebenfalls enthalten.


Wenn Sie neben Ihrem Stand eine Fläche für eine Aktivität (ohne Verkauf) wünschen, kann diese nach Absprache kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bitte geben Sie gewünschte Fläche und Art der Aktivität an. Möbel werden nicht gestellt. Mögliche Miete: Plastiktisch 180 × 80 cm = 15 € pro Stück für die gesamte Dauer.

1. Einreichung der Anmeldung spätestens einen Monat vor der Veranstaltung.

2. Der Stand muss während der gesamten Festivaldauer bestehen bleiben.

3. Einhaltung der offiziellen Öffnungszeiten.

4. Säuberung des Standbereichs nach Ende des Festivals.

5. Verstoß gegen Punkt 2, 3 oder 4: Strafe 100 €/Verstoß.

6. Teilnahme auf eigene Gefahr.

7. Einhaltung von Sicherheits-, Hygiene-, Brandschutz- und Umweltvorschriften.

8. Verbot gefährlicher Stoffe, Rauch oder Feuer.

9. Für ausländische Aussteller: Werbematerial auf Deutsch, Preise in Euro, Einhaltung von Konsumenten- und Arbeitsrecht in Österreich.



Mit (*) gekennzeichnete Punkte müssen ausgefüllt werden


Gender-Hinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird auf eine durchgängige geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.